Termine und Buchung

 Folgende Touren sind aktuell buchbar:

Piemont:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung des Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als 4 Wochen betragen ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig. In jedem Falle muss die Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung. Sämtliche Touren erfordern eine vollständige Bezahlung des Reisepreises um die Teilnahme zu garantieren.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters.
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Fahrtroute zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige zu ersetzen.
b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
c) Für Alleinreisende besteht die Möglichkeit, das Zimmer mit einem gleichgeschlechtlichen Mitreisenden zu teilen. Da es davon abhängt, ob sich ein Teilnehmer findet, können wir halbe Doppelzimmer leider nicht garantieren. Aus dem Grund wird bei Buchung eines halben Doppelzimmers der Einzelzimmerzuschlag in Rechnung gestellt. Sollte sich bis 4 Wochen vor Reiseantritt ein Zimmerpartner finden, ist der Einzelzimmerzuschlag hinfällig. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.
Bei besonderen Bedingungen, wie z.B.: Covid-19 Pandemie, ist eine Doppelzimmerbuchung mit einem anderen Reiseteilnehmer nicht möglich.
4. Nicht enthaltene Leistungen
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Reisepreis nicht inklusive.
5. Motorradmiete und Sicherheitskaution
SH-Motorrad-Touren bietet keine Motorradmiete an. Die Miete erfolgt, soweit gewünscht, über einen Dienstleister vor Ort. Absprachen, Übernahme, Kaution und Rücknahme sind selbst zu regeln.
6. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung.
b) Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnet:
bis 61 Tage vor Anreise 10% des Reisepreises (mind. 25,00 €)
bis 45 Tage vor Anreise 25% des Reisepreises
bis 30 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Anreise 90% des Reisepreises
Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.
c) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
d) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.
e) Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben. Bei Reisen mit Flug/ Fähre erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300,00 Euro.
f) Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, jedoch zusätzlich buchbar und wird empfohlen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
a) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 5 Personen. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.
b) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze im Abschnitt 6).

Der Veranstalter kann aus witterungsbedingten oder anderweitigen wichtigen Gründen, wegen derer eine gefahrlose Durchführung nicht gewährleistet ist, die Tour – auch kurzfristig – absagen.
Muss die Tour abgesagt werden, wird der Teilnehmer durch SH-Motorrad-Touren so früh wie möglich unter der vom Teilnehmer angegebenen Mobil-Rufnummer telefonisch benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift des Teilnehmerbeitrages. Muss die Tour vor Ort, witterungsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen abgebrochen werden, so wird der Betrag, auch nicht anteilig, nicht zurückerstattet. Die Entscheidung über einen notwendigen Tour Abbruch obliegt dem Tourguide.


8. Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn
a) der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
b) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.
9. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären und ggf. das Mietmotorrad sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tour- und Mietpreises.
10. Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist, für Schäden die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen , soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.
13. Bild, Film- und Videomaterial
Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.
Bild- & Videorecht:
Der Teilnehmer willigt ein, dass Bild- und Videomaterial von der Veranstaltung vom Veranstalter für Werbezwecke veröffentlicht werden darf. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilen.
Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, dass am Veranstaltungstag vom Teilnehmer oder seinen Helfern gemacht wurde, darf nur mit der Erlaubnis des Veranstalters veröffentlicht werden.
 
 14. Mündliche Vereinbarungen
Individuelle Vertragsabreden haben – ohne Rücksicht auf die Form – Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.
15. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.
16. Reiseveranstalter
Veranstalter ist, soweit nicht anders angegeben:
SH-Motorrad-Touren
Stefan Hassler
Wilhelm-Braun Straße 9/1    
D-74626 Bretzfeld
17. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, Öhringen. Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.
18. Haftungsverzichtserklärung:
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
Bretzfeld im Dezember 2020



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